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Versicherungsschutz rund um die Immobilie

So viel Versicherung muss sein

 

Die letzten Wochen haben es verdeutlicht: auch Deutschland bleibt nicht von Hochwasser verschont. Dabei handelt es sich nicht nur um „einen“ Schaden, es handelt sich um einen Schadensfall, herbeigeführt durch Hochwasser. Was die wenigsten jetzt wissen: weder die klassische Hausrat- noch eine Wohngebäudeversicherung decken solche Schäden ab. Schäden durch Unwetter oder Hochwasser werden hier nicht ersetzt.

Die Wohngebäudeversicherung (sog. Verbundversicherung)
Die Wohngebäudeversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, die an einem Haus durch Feuer, Blitz, Sturm/Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser entstehen. Wichtig für Hausbesitzer ist daher eine Gebäudeversicherung. Diese schützt nicht nur vor Schäden am Haus, sondern auch vor Schäden auf dem Grundstück. Nicht nur ein brennender Dachstuhl, auch eine Überschwemmung durch ein geplatztes Rohr kann eine teure Reparatur nach sich ziehen. Diese Kosten werden in den meisten Fällen von der Gebäudeversicherung übernommen. Durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist somit all das geschützt, was direkt mit dem Haus verbunden ist.
Versicherungsschutz besteht dabei für das gesamte Gebäude sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile wie zum Beispiel Fenster, Antennen oder Alarmanlagen. Versichert sind zudem alle auf dem Grundstück befindlichen frei stehenden Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen und die Terrasse. Gebäudeversicherungen gibt es – je nach Bedarf – speziell für Wohn- und Geschäftsgebäude.

Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Die Voraussetzung: der Sturm ist die Schadensursache (mind. Windstärke 8). Kommt es allerdings zu einer Überschwemmung, so sind entstandene Schäden durch die Elementarschadenversicherung abgesichert.

Die Gebäudeversicherung zahlt zudem für Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt. Möbel und andere bewegliche Gegenstände werden über die Hausratversicherung ersetzt. Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Das bedeutet: der voll gelaufene Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel nicht versichert.

In einer Wohngebäudeversicherung sind aber auch alle internen Einbauten wie zum Beispiel eine Küche oder ein Badezimmer enthalten, falls diese nicht nachträglich durch den Mieter installiert worden sind. Alle Vermieter können sich im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung auch gegen eventuelle Mietausfälle absichern. In diesen Fällen zahlt die Versicherung die entgangene Miete, wenn das Gebäude auf Grund eines schweren Schadens nicht mehr bewohnbar ist.

Neben dem üblichen Schutz besteht auch noch die Möglichkeit, weitere zusätzliche Risiken abzudecken. Hierunter fallen bspw. alle Schäden, die durch elektrische Schäden oder Reparaturen an einer Heizungsanlage entstehen können. Normalen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung für Gebäude, Garagen oder andere Nebengebäude wie zum Beispiel einen Schuppen auf dem Grundstück.

Gleiches gilt für alle Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht vom Mieter eingebaut wurden. Hierunter fallen Einbauschränke, Küchen, Fliesen, Bodenplatten oder Heizungen. Im Schutz eingeschlossen sind aber auch außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Schilder oder Überdachungen. Ebenfalls mitversichert ist alles Zubehör, das der Instandhaltung oder der Wohnnutzung dient.

Die wichtigsten versicherbaren Risiken sind Feuer (Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern), Leitungswasser (Schäden aus Wasserleitungsbruch, Frostbruch) und Sturm/Hagel. Darüber hinaus kann der Überspannungsschaden eingeschlossen werden. Auch Risiken aus Elementarschäden (Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen) sind zusätzlich versicherbar. In der Regel wird dabei der Verkehrswert als Richtwert dafür genommen, wie hoch die Versicherungssumme für den Fall wäre, wenn das Gebäude völlig zerstört würde und es auch zum Neubau keine Alternative mehr gäbe.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Sowohl Vermieter einer Immobilie als auch Besitzer unbebauter Grundstücke benötigen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Selbstnutzer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder von Reihen- bzw. Doppelhaushälften fallen nicht darunter, denn sie haben dieses Risiko bereits über ihre Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung deckt dabei all diejenigen Schäden ab, die anderen Personen durch das Haus oder das Grundstück entstanden sind.

Zudem unterliegen Hausbesitzer einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko: nämlich der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Von daher ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück so abzusichern, dass keine Personen dort zu Schaden kommen können.

Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört nicht nur das Reinigen der Gehwege, sondern auch das Streuen und Schneeräumen in den Wintermonaten. Denn auch wenn per Mietvertrag bestimmt ist, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu übernehmen hat, so steht letztlich immer der Hauseigentümer in der Haftung.

Eine weitere Gefahr sind Dachlawinen bzw. Kilo schwere spitze Eiszapfen, die sich von den Dächern plötzlich lösen und Passanten schwer verletzen können. Wurde durch den Hausbesitzer ein Schneefanggitter auf dem Dach angebracht, dann gilt die Sicherungspflicht als gewahrt, weshalb eine Haftung im Einzelfall entfallen kann.

Ist die Gefahr hingegen offensichtlich, dann steht der Hausbesitzer in der Pflicht, die Gefahrenquellen zu entfernen. In diesem Falle muss der Hausbesitzer die Eiszapfen auf eigene Kosten entfernen. Unter Umständen müssen auch noch die Kosten der Feuerwehr getragen werden, die die Eiszapfen fachmännisch mit dem richtigen Gerät abschlagen. In einigen Fällen genügt es zwar, Teile des Fußweges zu sperren, wenn dieser zum Grundstück gehört.

Aber auch Passanten, die auf dem Grundstück ausrutschen oder im Garten oder Treppenhaus zu Schaden kommen, können die Grundstückshaftpflicht für Entschädigungszahlungen in Anspruch nehmen. Insofern gehört diese Absicherung zu den „Pflicht“-Versicherungen eines jeden Hauseigentümers.

Mit die wichtigsten versicherbaren Risiken sind Feuer (Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern).

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Die Baufertigstellungsversicherung übernimmt all diejenigen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ein Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig wird

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Die Bauherrenhaftpflicht
Befindet sich die zukünftige Immobilie noch in der Bauphase, machen sich die wenigsten Bauherren Gedanken darüber, welches Gefahrenpotenzial gerade Baustellen bergen. Nur wenige denken hierbei an die richtige Versicherungsform: die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Gerade bei dieser Form besteht ein großer Aufklärungsbedarf, da es immer wieder zu versicherungstechnischen Missverständnissen kommt.

Die meisten gehen von der Tatsache aus, dass für den Fall einer Bauauftragsvergabe die Haftung in der Regel vom Bauherren auf den Bauunternehmer übergeht. Doch diese Tatsache ist nur fast richtig. Vielmehr kann der Bauherr immer in die Haftung gestellt werden. Insbesondere dann, wenn der Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder bestimmte Risiken gar nicht oder wenig ausreichend versichert wurden.

Doch die Reihe der Haftungsmöglichkeiten geht noch weiter: nur wenige wissen, dass der Bauherr auch für den Fall haftet, wenn dieser Verstöße von Bauunternehmern oder von Architekten duldet. Nur die wenigsten sind hier in der Lage, überhaupt festzustellen, dass ein Verstoß vorliegt. Vielmehr verlässt man sich auf den angeblichen Fachmann. Kein Bauherr kann heutzutage einem Fachmann „blind“ vertrauen. Und nicht jeder Bauherr ist auch in der Lage, alles Erforderliche zu veranlassen.

Eine unzureichende Überwachung bedeutet für den Bauherrn, dass dieser jetzt umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel vornehmen muss. Die Privathaftpflichtversicherung hingegen kommt für diese Fälle nicht auf! Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass bereits vor Baubeginn eine entsprechende Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

Die Feuer-Rohbauversicherung
Ob es sich um ein im Rohbau befindliches Gebäude handelt oder um ein bereits fertig gestelltes Haus: Bauherren sollten während der gesamten Bauphase über eine Feuer-Rohbauversicherung verfügen. Gerade auf Baustellen kann es schnell durch einen Brand zu enormen Schäden am Bauwerk kommen. Gleiches gilt für Baumaterialien, die durch einen Brand unbrauchbar werden. Schäden, die dadurch entstehen, können schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Auch ein Baustopp durch einen Brand kann finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Vielfach ist die Feuer-Rohbauversicherung bei den Banken eine Voraussetzung dafür, um überhaupt in den Genuss eines Hypothekenkredits zu kommen. Denn sollte ein Haus abbrennen, dann muss dieses wieder auf Kosten des Versicherungsunternehmens aufgebaut werden. Der Kreditgeber muss daher stets davon ausgehen können, dass er sein Geld auch im Falle eines Brandes wieder zurückerhält.

Die Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung wird auch häufig als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Bei einer Bauwesenversicherung wird der Rohbau oder der Neubau eines Gebäudes versichert. Die Versicherung kommt für Schäden auf, welche von der Natur verursacht werden. Zusätzlich zu den Schäden, welche auf Naturgewalten zurückzuführen sind, können in einer Bauwesenversicherung auch Schäden abgedeckt werden, welche durch den Menschen verursacht werden, wie zum Beispiel Diebstahl oder Brandstiftung.

Dieser Schutz ist auch gerade deshalb so wichtig, wenn der Verursacher eines Schadens erst gar nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann. Des Weiteren ist der Bauherr gegen Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel oder Regen geschützt (nicht gegen Feuer).

Die Baufertigstellungs-/Baugewährleistungs-Versicherung
Ein Hausbau wird stets bis zur Übergabe durch verschiedene Baupartner durchgeführt. Baupartner sind neben dem Architekten, dem Bauunternehmer, dem Baubetreuer auch der Bauübernehmer, der Generalunternehmer oder der Fertighaushersteller. Gar nicht so selten müssen hierbei Bauleistungen eingestellt werden, weil einer der Baupartner in die Insolvenz ging. Doch jeder Tag, der ohne das Zusammenspiel der verschiedenen Bauleistungen vergeht, kostet den Bauherren wertvolle Zinsen.

Die Baufertigstellungsversicherung über-
nimmt für diesen Fall all diejenigen Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, dass ein Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig wurde und somit entsprechend die Insolvenz eingeleitet hat. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Gewährleistungen nach Abschluss aller Dienstleistungen, also am Ende der Bauzeit.

Ist ein Baupartner in die Insolvenz gegangen, können gegen diesen nämlich keine Gewährleistungsansprüche mehr gestellt werden. Und nicht jedes Bauunternehmen verfügt auch über eine sog. Betriebshaftpflichtversicherung, die normaler- weise für solche Schäden aufkommt.
© Autor: Dietmar Kern