Foto: tl6781 – www.stock.a
KfW-Neubauförderung
Sie kommt frühestens März 2023
Zum Jahresende 2022 lief die derzeitige KfW-Förderung für Neubauten aus, zumindest war das bislang so geplant. Einen Neustart wird es wohl frühestens im März geben. 2022 wurde die Förderlandschaft vor allem im Neubau immer wieder angepasst. Zum Jahreswechsel 2022/2023 geht die Verantwortung für den Neubau komplett an das Bauministerium. Das dürfte der Grund sein, warum es bei der Neukonzeption der Förderung zu Verzögerungen kommt. Im neuen Jahr will die Bundesregierung die KfW-Förderung unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ komplett umstellen: Diese dritte Stufe war eigentlich von Januar 2023 an geplant. Das Programm soll die Treibhausgas-Emissionen (CO2-Ausstoß) der Gebäude stärker in den Fokus stellen.
Im Moment geht es mit der Schaffung neuen Wohnraums nicht wirklich voran, die Zahl der 2022 neu gebauten Wohnungen bleibt deutlich hinter dem von Bundesbauministerin Klara Geywitz formulierten Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen zurück. Von Januar bis August 2022 wurden insgesamt 244.605 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, so das Statistische Bundesamt. Das waren 3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
Das Stopp and Go bei der Förderung sorgt für Verunsicherung, die dazu geführt hat, dass Projekte entweder verschoben oder gar eingestellt wurden, die hohen Baupreise sind ebenfalls ein Hemmnis. 2022 gab es zunächst einen Boom an Neubauanträgen, vor allem im Segment Effizienzhaus 55, der dann zu einem Förderstopp führte. Seit dem 21. April 2022, mit dem Start des derzeit geltenden Förderprogramms, wurde es dann ruhiger. Über 1.100 Anträge mit einem Volumen von rund 340 Millionen Euro seien seitdem bewilligt worden, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Anfrage des Fachmagazins „Gebäude-Energieberater“. Die Maßnahmen würden im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt und die Mittel dann entsprechend abgerufen.
Keine gute Nachricht für Bauwillige
Wer bauen und staatliche Förderung nutzen will, muss sich daher noch bis mindestens März gedulden. Dann erst sollen die überarbeiteten Programme des Bundes bei der Förderbank KfW bereitstehen. Eine Sprecherin des zuständigen Bundesbauministeriums bestätigte auf Nachfrage nur einen avisierten Start im zweiten Quartal. Sie versicherte aber, dass bis dahin die bereits stark abgespeckte alte Förderung weiterlaufen wird. Für Bauwillige und die Bauindustrie ist die Verzögerung eine weitere schlechte Nachricht. Nicht nur, dass die Inflation und Knappheit die Baupreise treiben, nun hält die Verunsicherung über die Fördermöglichkeiten noch ein weiteres Viertel Jahr an.
KfW an vielen Stellen gefragt
Von Januar 2023 an wird das Bundesbauministerium unter Ministerin Klara Geywitz (SPD) die Neubauprogramme verantworten. Das weit größere Förderbudget für Sanierungen verbleibt im Wirtschaftsministerium. Dass die neuen Förderprogramme nicht schneller kommen, liegt nach Einschätzung aus der Branche nicht nur an diesem Wechsel. Die KfW werde derzeit wegen der laufenden Notprogramme an vielen Stellen stark gefragt und sei schlicht überfordert, heißt es.
Unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Bundesregierung die Neubauförderung Anfang des Jahres mit Verweis auf zu schwache energetische Vorgaben erheblich eingegrenzt. Tatsächlich Geld vom Staat bekomme heute nur noch, wer ein Effizienzhaus der „Nachhaltigkeitsklasse 40“ baut, das also nur 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbraucht. Welche Neubauten künftig gefördert werden, ist seit Monaten offen. Klar ist nur, dass das neue Förderbudget mit einer Milliarde Euro in Summe bald an seine Grenzen kommen dürfte. Zumal bislang „nur“ 350 Millionen Euro zur Förderung von Wohneigentum vorgesehen sind, 650 Millionen für Mehrgeschossbauten.
Dass endlich Klarheit über die „Förderkulisse“ herrscht, ist eine der wichtigsten Forderungen der Bauwirtschaft. Daher drängt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) zudem auf eine Aufstockung der Fördermittel und steuerliche Erleichterungen in Form einer Sonderabschreibung. Die Auftragseingänge sind im Jahresvergleich um ein Viertel gesunken. Ohne die im Koalitionsvertrag versprochene Investitionsoffensive droht eine „komplette Bauchlandung“. Das von Bauministerin Geywitz ausgegebene Ziel, 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen, werde wieder verfehlt.
Ein Haus zu bauen, war schon mal leichter
Rasant gestiegene Darlehenszinsen und Baukosten, dazu die Aussicht auf tendenziell fallende Immobilienpreise, überhaupt: die Unsicherheit. Und die verschärft jetzt auch noch der Bund. Denn die Neubauförderung über die Staatsbank KfW konnte nicht wie geplant im Januar 2023 starten, sondern frühestens im zweiten Quartal. Aus dem Bauministerium heißt es, auch im neuen System würden strenge Standards für die Förderung verlangt: Nur KfW-40-Neubauten sollen zinsgünstige Kredite erhalten, die Bedingungen würden an das sogenannte Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) geknüpft. Und bis das neue Geld nach den neuen Regeln fließt, solle die alte, deutlich zurückgefahrene Förderung weiterlaufen.
Dennoch dürften viele Bauherren und Immobilienkäufer erneut verunsichert werden. Im Januar 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium plötzlich alle Anträge für das auslaufende Förderprogramm zum sogenannten Effizienzhaus 55, besser bekannt als KfW-55-Standard, gestoppt. Der Andrang auf die Förderungen und Tilgungszuschüsse war so groß, dass das Geld vorzeitig ausging. Kurz darauf wurde doch noch einmal eine milliardenschwere Verlängerung beschlossen und in der Folge strengere Anforderungen für die Förderung. Das Nachfolgeprogramm für neue KfW-40-Häuser war dann im April ebenfalls schon nach drei Stunden wieder weitgehend beendet. Seither läuft die Neubauförderung quasi im Notbetrieb.
Rückschlag für den Wohnungsbau
Ob die Verzögerung des geplanten Neustarts nun eine Förderpause bedeutet oder ob das alte Programm weiterläuft, ist
derzeit noch offen. „Nach den ganzen Irrungen und Wirrungen in diesem Jahr wird nun auch die Zusage, neue Förderprogramme zum Jahresbeginn bereitzustellen, sang- und klanglos einkassiert“, beschwerte sich vdw-Verbandsdirektorin Susanne Schmitt. Für den Bau von bezahlbaren und zugleich klimagerechten Wohnungen sei dies ein weiterer gravierender Rückschlag. „Die von der Politik angepeilten Neubauzahlen sind nur noch reines Wunschdenken.
„Statt Zuwächsen werden wir im nächsten Jahr einen rasanten Abschwung beim Wohnungsbau erleben“, sagte sie weiter. Derzeit befinde sich die zuständige Arbeitsgruppe im Bauministerium in der Konzeption eines Förderprogramms für Neubauten, das mit einem Fördervolumen von einer Milliarde Euro pro Jahr ausgestattet werden soll, so Christina-Johanne Schröder, baupolitische Sprecherin und Leiterin der Arbeitsgruppe Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.
Welche KfW-Förderungen gibt es 2023?
Diese Änderungen sind für 2023 bei der BEG-Förderung von Effizienzhäusern geplant (KfW): Der WPB-Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude wird von 5 auf 10 Prozent angehoben. Geben soll es den Bonus künftig auch schon bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE.
Förderfähige Kosten sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (einschließlich Mehrwertsteuer). Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht, können nur die Nettokosten (ohne Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden.
Förderfähige Kosten sind: Die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden, und auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs oder Transmissionswärmeverlustes gerichtet sind, insbesondere
– die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
– die Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
– der Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage,
– der Einbau und die Installation von Geräten zur digitalen Energieverbrauchsoptimierung,
– die Errichtung eines Wärmespeichers im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude.
Nicht förderfähig sind die Kosten für den Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Gas oder Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie der zugehörigen Umfeldmaßnahmen. Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.
Werden Wärmepumpen 2023 noch gefördert?
So soll im ersten Schritt ab 2023 der Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel empfohlen und mit dem Förderbonus von 5 % on top belohnt werden. Ab 2030 sollen dann nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden.
© Autor: Dietmar Kern