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Eine Immobilie kaufen in der Elternzeit?

Worauf junge Familien bei der Finanzierung des Eigenheims achten sollten

Mehr Platz für die Familie und ein Garten zum Spielen. Spätestens wenn ein Kind dazukommt, sehnen sich viele junge Paare nach den eigenen vier Wänden. Nicht selten wird das Wunschgrundstück oder die passende Immobilie während der Elternzeit gefunden. Doch ist dann eine Baufinanzierung überhaupt möglich? Ob Elterngeld ein Ausschlusskriterium ist oder als Gehalt anerkannt wird, hängt von der jeweiligen Bank ab.

Baufinanzierung gut vorbereiten
Das Elterngeld wird häufig von Banken als Einkommensquelle bewertet, wenn der Partner unmittelbar nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehrt. „Paare sollten ganz konkret beschreiben, wie es beruflich und finanziell nach der Elternzeit weitergeht“, erklärt Markus Budde, Spezialist für Baufinanzierung von Dr. Klein in Koblenz. Hilfreich sind eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht, oder eine Selbstauskunft, aus der hervorgeht, ab wann und in welchem Umfang der Partner wieder arbeiten wird.
Aber auch wenn das Elterngeld bei Vertragsabschluss nicht als festes Einkommen zählt, bedeutet das nicht zwingend den Abschied vom Eigenheim. Mithilfe von Sondertilgungen können Familien das zweite Gehalt trotzdem in die Immobilienfinanzierung einfließen lassen. „Statt eine höhere monatliche Rate anzusetzen, zahlen Paare mit Sondertilgungen auf einen Schlag größere Summen zurück“, erklärt Budde. Dafür sparen die Hausbesitzer das unberücksichtigte Einkommen über einen längeren Zeitraum an und übermitteln es gesammelt an die Bank. Bei vielen Kreditinstituten sind diese Extra-Zahlungen einmal im Jahr kostenlos bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag möglich.

Genügend Flexibilität einplanen
Vor allem bei jungen Familien verändert sich die finanzielle Situation häufiger, zum Beispiel durch weitere Kinder oder eine Stundenreduzierung im Job. Bei der monatlichen Tilgungsrate sollten Eltern daher genug Puffer für Unvorhergesehenes einplanen. Als Faustregel gilt: Die Tilgung beträgt idealerweise zwei bis drei Prozent der Darlehenssumme und maximal ein Drittel des aktuellen Nettoeinkommens. „Mit flexiblen Vertragskonditionen, wie zum Beispiel einem Tilgungssatzwechsel, kann die Baufinanzierung darauf reagieren, wenn sich die persönlichen Pläne ändern“, empfiehlt Markus Budde. Unter www.drklein.de etwa gibt es viele weitere Tipps rund um die passende Baufinanzierung für junge Eltern.

Zusätzlich erhalten Familien, die eine Immobilie für die Eigennutzung kaufen, bauen oder modernisieren möchten, finanzielle Unterstützung vom Staat. Bis zu 100.000 Euro können sie mit dem Wohneigentumsprogramm KfW 124 zu besonders niedrigen Zinsen finanzieren. Wer Förderungen nutzt, benötigt eine geringere Darlehenssumme. Das ist ein großer Vorteil, da die Baufinanzierung für junge Familien insgesamt günstiger wird.
Doch nicht nur die KfW bietet Förderungen für junge Familien an. Landesbanken und Kommunen haben ebenfalls attraktive Angebote, um zukünftige Eigenheimbesitzer zu unterstützen. Wer Kirchenmitglied ist, hat sogar hier gute Chancen einen zum Teil zinsfreien Kredit zu bekommen. Nähere Informationen erhalten Sie im Kirchenbüro Ihrer Gemeinde.

Mit der Wohnungsbauförderung in den einzelnen Bundesländern sollen nicht nur Familien unterstützt werden. Ziel ist es oftmals auch, dass die einzelnen Standorte für junge Familien attraktiver gemacht werden, wovon sich die Kommunen einen wirtschaftlichen Aufschwung erhoffen. Daher profitieren Interessierte häufig auch von günstigen Bauplätzen, die angeboten werden.
Die Baufinanzierung von jungen Familien kann auch mit dem Baukindergeld aufgestockt werden. Damit möchte die Bundesregierung jungen Familien finanziell unter die Arme greifen. Sind Sie baukindergeldberechtigt, bekommen Sie pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 12.000 Euro zusätzlich.

Voraussetzungen für die Genehmigung von Baukindergeld

• Das zu versteuernde Einkommen beträgt maximal
75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind. Das sind insgesamt
90.000 Euro für Familien mit einem Kind, 105.000 Euro
für Familien mit zwei Kindern und so weiter.
• Antragsberechtigt sind alle Haushalte, in denen kinder-
geldberechtigte Kinder unter 18 Jahren leben.
• Die Immobilie muss selbstgenutzt werden.
• Der Antragssteller ist Miteigentümer der Immobilie.
Das kann auch nur ein Prozent sein.

Mehr Informationen zum Thema Baukindergeld gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de
djd/red

Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden